Viele positive Ansätze finden die Umweltverbände NABU und BUND in diesen Tagen bei der Beurteilung von Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz im Bentheimer Ferienpark am Gut Langen. Zu Recht weisen sie heute in einem GN-Bericht auf zwei wichtige Tatsachen in diesem Zusammenhang hin.
Erstens haben sie vor sechs Jahren nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit einem Klageverzicht den Weg frei gemacht für die Realisierung des Ferienparks, der jetzt ganz wesentlich zum Aufblühen des Tourismusstandorts Bad Bentheim beiträgt.
Und zweitens ist es selbstverständlich im Sinne des Naturschutzes und somit ein öffentliches Interesse, wenn auch langfristig die damals für den Naturschutz erkämpften Maßnahmen verwirklicht werden.
Wir erinnern uns: das Gebiet des heutigen Ferienparks bestand nicht nur aus Tannenbaumschonungen und mit Bauschutt und Keramik befestigten Wegen. Vielmehr galten viele Flächen mit der speziellen Pflanzen- und Tierwelt als besonders schützenswert. Ein entsprechender Ausgleich für die Baumaßnahmen und Bodenversiegelungen war unbedingtes öffentliches Interesse. Dieses gilt es weiterhin zu wahren. Verwaltung und Politik haben gemeinsam mit den Umweltverbänden und natürlich mit dem Ferienpark dafür Sorge zu tragen.